{"id":3614,"date":"2024-03-28T15:02:59","date_gmt":"2024-03-28T15:02:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smartchance.de\/?page_id=3614"},"modified":"2024-03-28T16:06:41","modified_gmt":"2024-03-28T16:06:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.smartchance.de\/?page_id=3614","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h4><\/h4>\n<h4>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die SmartChance GmbH<\/h4>\n<h5><\/h5>\n<h5>1 Vertragsgegenstand \u2013 Geltungsbereich<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH, Smarthomes und IT-Consulting<\/p>\n<p>Postfach 10 07 03, 76261 Ettlingen (im Folgenden auch &#8220;SmartChance&#8221; genannt)<\/p>\n<p>SmartChance GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Smarthome-Installationen sowie IT-Beratungsdienstleistungen und bietet die dazugeh\u00f6rige Infrastruktur an, einschlie\u00dflich aktiver Netzwerkkomponenten (Hard- und Software, im Folgenden auch &#8220;Produkte&#8221; genannt). SmartChance plant individuelle IT-Infrastrukturen, ber\u00e4t Kunden in technischen Angelegenheiten und bietet Betriebsl\u00f6sungen f\u00fcr Daten an. SmartChance liefert, installiert und verwaltet Smarthome-Installationen und IT-Infrastrukturen, einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen aktiven Netzwerkkomponenten (im Folgenden zusammen auch &#8220;Dienstleistungen&#8221; genannt).<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der SmartChance GmbH. Sie gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SmartChance GmbH hat deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SmartChance GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Produkte liefert oder Leistungen ausf\u00fchrt.<\/p>\n<h5>2 Angebot und Vertragsschluss \u2013 Angebotsunterlagen<\/h5>\n<p>Die Produktbestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das von SmartChance GmbH durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch \u00dcbergabe des Produkts angenommen werden kann. Wird vom Kunden eine Dienstleistung bestellt, kann dieses Angebot ebenfalls durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder faktisch durch Leistungserbringung angenommen werden. Durch SmartChance GmbH abgegebene Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in jeglicher Form beh\u00e4lt sich SmartChance GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen, die als &#8220;vertraulich&#8221; bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch SmartChance GmbH.<\/p>\n<h5>3 Nutzungsrechte \u2013 Lizenzen<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH ist entweder Rechteinhaber der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Produkte oder ist vom Rechteinhaber zur Weiterver\u00e4u\u00dferung bzw. zur Weiterentwicklung und Verwertung erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<h5>&#8211; SmartChance-Produkte<\/h5>\n<p>Der Kunde erh\u00e4lt hinsichtlich SmartChance-eigener Produkte das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Nutzungsrecht, das Produkt zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen (Lizenz). Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich Umfang und Dauer des Nutzungsrechts sind der einzelvertraglichen Vereinbarung zu entnehmen; bei Kauf von Produkten wird die Lizenz nach Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung von SmartChance GmbH zeitlich unbefristet erteilt.<\/p>\n<p>Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechtsvermerke zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung und\/oder Ver\u00e4nderung der Produkte.<\/p>\n<h5>&#8211; Fremdprodukte<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH wird die Endnutzerlizenzen an den Produkten von Drittunternehmen oder Organisationen, die von den Lizenzgebern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, an den Kunden \u00fcbertragen. Die Rechte des Kunden auf Nutzung und eine etwaige Drittvermarktung der Produkte richten sich nach den Endnutzerlizenzen der Lizenzgeber.<\/p>\n<h5>4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/h5>\n<p>Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuz\u00fcglich ggf. anfallender Lieferkosten.<\/p>\n<p>F\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von SmartChance GmbH anerkannt sind.<\/p>\n<p>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/p>\n<p>Die Abtretung der Anspr\u00fcche des Kunden gegen SmartChance GmbH ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h5>5 Lieferung und Leistung<\/h5>\n<p>Wurden von SmartChance GmbH Ausf\u00fchrungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage f\u00fcr die Auftragserteilung gemacht worden, verl\u00e4ngern sich die Fristen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung. SmartChance GmbH ist nicht an vereinbarte Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen gebunden, wenn der Kunde nach Auftragserteilung seinen Auftrag \u00e4ndert. Sollen gleichwohl Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen verbindlich sein, bed\u00fcrfen diese einer erneuten Vereinbarung.<\/p>\n<p>SmartChance GmbH tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung bis zur \u00dcbergabe des Produkts an den Kunden am Firmensitz der SmartChance GmbH oder, im Falle vereinbarter Anlieferung, bis zur \u00dcbergabe an die Transportperson zur Anlieferung beim Kunden. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Der Kunde verpflichtet sich, SmartChance GmbH innerhalb von zehn Gesch\u00e4ftstagen ab Lieferung schriftlich \u00fcber den Untergang oder die Verschlechterung des Produkts zu informieren.<\/p>\n<p>Sofern SmartChance GmbH fortlaufende Leistungen schuldet wie den Online-Zugriff auf Server, Datenbanken und \u00e4hnliche Dienste, gilt eine Verf\u00fcgbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel als vereinbart. Unterbrechungen der Dienste, die nicht von SmartChance GmbH zu vertreten sind (zum Beispiel die Unterbrechung einer von SmartChance GmbH nicht geschuldeten Internet-Anbindung des Kunden) werden nicht zulasten SmartChance GmbH angerechnet.<\/p>\n<h5>6 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden vor.<\/p>\n<p>Dem Kunden ist erlaubt, die von SmartChance GmbH gelieferten Produkte zu verarbeiten und\/oder zu ver\u00e4u\u00dfern. Bei Verarbeitung \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde SmartChance GmbH das Eigentum an dem geschaffenen Produkt. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde das Produkt mit anderen, zugekauften und unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten verarbeitet, erwirbt SmartChance GmbH Miteigentum in einem Verh\u00e4ltnis, das dem Wert des Produkts von SmartChance GmbH zum Wert der anderen unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden und verarbeiteten Produkten entspricht. Als Gegenleistung f\u00fcr die Zustimmung zur Ver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde mit Abschluss des Vertrages mit SmartChance GmbH seine (k\u00fcnftige) Forderung gegen seinen (k\u00fcnftigen) Kunden an SmartChance GmbH ab; SmartChance GmbH nimmt die Abtretung an. SmartChance GmbH erm\u00e4chtigt den Kunden, die Forderung bei seinem Kunden im eigenen Namen, jedoch f\u00fcr SmartChance GmbH einzuziehen.<\/p>\n<p>Das Recht des Kunden, von SmartChance GmbH eine Herabsetzung dieser Sicherungsrechte zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Vorliegen von Umst\u00e4nden, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgr\u00fcnde m\u00f6glich erscheinen lassen, kann SmartChance GmbH \u2013 unbeschadet sonstiger Rechte \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter (zum Beispiel durch Pf\u00e4ndung) sowie die Besch\u00e4digung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverz\u00fcglich SmartChance GmbH mitzuteilen.<\/p>\n<h5>7 Abnahme<\/h5>\n<p>Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch SmartChance GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird SmartChance GmbH dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen in Textform mitteilen. Der Kunde teilt SmartChance GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche, ab Datum der Fertigstellungsmitteilung, in Textform mit, ob die Leistung abgenommen wird und benennt etwaige festgestellte M\u00e4ngel. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf der einen Woche als erfolgt, es sei denn, der Kunde verweigert die Abnahme, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgem\u00e4\u00df sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher M\u00e4ngel verweigert werden.<\/p>\n<h5>8 M\u00e4ngelhaftung<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den vertraglichen Vorgaben entsprechen, nicht mit M\u00e4ngeln behaftet sind und sich zur gew\u00f6hnlichen Verwendung eignen.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr ein Softwareprogramm umfasst die Funktion des Programms bei normalem Gebrauch und die \u00dcbereinstimmung mit im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbarten Spezifikationen. Wenn ein Programm ohne Vereinbarung ausdr\u00fccklicher Spezifikationen geliefert wird, \u00fcbernimmt SmartChance GmbH nur die Gew\u00e4hrleistung, dass die Programminformationen das Programm richtig beschreiben und dass das Programm entsprechend der Programminformationen verwendet werden kann. Weiter gew\u00e4hrleistet SmartChance GmbH bei eigens erstellter Software, dass die Software bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und keine erheblichen M\u00e4ngel aufweist. SmartChance GmbH gew\u00e4hrleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Behebung aller Programmfehler.<\/p>\n<p>Mangelanspr\u00fcche des Kunden entstehen ab Lieferung (Kaufvertrag\/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag).<\/p>\n<p>Der Kunde hat auftretende M\u00e4ngel genau zu beschreiben und gegen\u00fcber SmartChance GmbH anzuzeigen. M\u00e4ngel an der Ware sind stets aussagekr\u00e4ftig zu dokumentieren, bei M\u00e4ngeln an Software sind insbesondere angezeigte Fehlermeldungen zu dokumentieren und SmartChance GmbH mitzuteilen. Der Kunde wird SmartChance GmbH bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>SmartChance GmbH ist nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung berechtigt. SmartChance GmbH ist zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den R\u00e4umlichkeiten des Kunden oder von SmartChance GmbH berechtigt. Auf Verlangen von SmartChance GmbH ist das beanstandete Produkt an SmartChance GmbH zur\u00fcckzusenden. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung zu mindern; das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Sofern der Kunde von SmartChance GmbH Produkte erwirbt, f\u00fcr die der Hersteller oder Vertreiber Serviceleistungen wie Hotlines o.\u00e4. anbietet, ist der Kunde verpflichtet, bei Problemen zun\u00e4chst diese Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Fall des Bestehens besonderer Gew\u00e4hrleistungsrechte (zum Beispiel Werksgarantien) der Hersteller oder Vertreiber.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung (Kaufvertrag\/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag).<\/p>\n<p>Jegliche Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von SmartChance GmbH das gelieferte Produkt bzw. Teile davon selbst \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.<\/p>\n<p>Vor Durchf\u00fchrung von Mangelbeseitigungsleistungen ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, alle nicht von SmartChance GmbH eingebauten Komponenten und Produkte zu entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen.<\/p>\n<h5>9 Haftung<\/h5>\n<p>SmartChance GmbH haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Vertragsverletzung beruhen sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von SmartChance GmbH auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SmartChance GmbH nicht. SmartChance GmbH haftet f\u00fcr Beratungsleistungen nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betrifft.<\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, durch regelm\u00e4\u00dfige, mindestens w\u00f6chentliche Datensicherung einer ungewollten Ver\u00e4nderung seiner Daten oder deren Verlust vorzubeugen. Er hat insbesondere vor jedem Eingriff in sein bestehendes Hard- und Softwaresystem die ihm nach dem neuesten Stand der Technik m\u00f6glichen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen zur Datensicherung und zum Schutz vor ungewollter Daten\u00e4nderung oder Datenverlust vorzunehmen. Unterl\u00e4sst der Kunde diese Ma\u00dfnahmen, haftet SmartChance GmbH lediglich beschr\u00e4nkt in H\u00f6he des Aufwandes zur Wiederherstellung der ge\u00e4nderten oder verlorenen Daten aus einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung.<\/p>\n<p>Von den Haftungsbeschr\u00e4nkungen dieses Paragraphen unber\u00fchrt bleibt die Haftung von SmartChance GmbH f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit aufgrund schuldhafter und f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den aufgrund mindestens grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung. Einer Pflichtverletzung und einem Verschulden von SmartChance GmbH stehen solche der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich.<\/p>\n<h5>10 Erkl\u00e4rungen<\/h5>\n<p>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die der Kunde SmartChance GmbH gegen\u00fcber abzugeben hat, bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<h5>11 Geheimhaltung<\/h5>\n<p>Die Parteien verpflichten sich, \u00fcber s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde, die sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchf\u00fchrung des Vertrags erhalten, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und die erlangten Informationen ausschlie\u00dflich im Rahmen und zu Zwecken der Vertragserf\u00fcllung zu verwenden. Ausgenommen von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung sind solche Umst\u00e4nde, die \u00f6ffentlich bekannt sind oder werden. Die Vertragspartner d\u00fcrfen Vertragsinhalte Mitarbeitern und\/oder sonstigen Dritten nur zug\u00e4nglich machen, soweit es zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung erforderlich ist.<\/p>\n<h5>12 Schlussbestimmungen<\/h5>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.<\/p>\n<p>Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts \u00fcber den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Kaufrechts.<\/p>\n<p>Sollten Bestimmungen dieser AGB und\/oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die SmartChance GmbH 1 Vertragsgegenstand \u2013 Geltungsbereich SmartChance GmbH, Smarthomes und IT-Consulting Postfach 10 07 03, 76261 Ettlingen (im Folgenden auch &#8220;SmartChance&#8221; genannt) SmartChance GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Smarthome-Installationen sowie IT-Beratungsdienstleistungen und bietet die dazugeh\u00f6rige Infrastruktur an, einschlie\u00dflich aktiver Netzwerkkomponenten (Hard- und Software, im Folgenden auch &#8220;Produkte&#8221; genannt). SmartChance plant individuelle IT-Infrastrukturen, ber\u00e4t Kunden in technischen Angelegenheiten und bietet Betriebsl\u00f6sungen f\u00fcr Daten an. SmartChance liefert, installiert und verwaltet Smarthome-Installationen und IT-Infrastrukturen, einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen aktiven Netzwerkkomponenten (im Folgenden zusammen auch &#8220;Dienstleistungen&#8221; genannt). Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der SmartChance GmbH. Sie gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SmartChance GmbH hat deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SmartChance GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Produkte liefert oder Leistungen ausf\u00fchrt. 2 Angebot und Vertragsschluss \u2013 Angebotsunterlagen Die Produktbestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das von SmartChance GmbH durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch \u00dcbergabe des Produkts angenommen werden kann. Wird vom Kunden eine Dienstleistung bestellt, kann dieses Angebot ebenfalls durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder faktisch durch Leistungserbringung angenommen werden. Durch SmartChance GmbH abgegebene Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in jeglicher Form beh\u00e4lt sich SmartChance GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen, die als &#8220;vertraulich&#8221; bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch SmartChance GmbH. 3 Nutzungsrechte \u2013 Lizenzen SmartChance GmbH ist entweder Rechteinhaber der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Produkte oder ist vom Rechteinhaber zur Weiterver\u00e4u\u00dferung bzw. zur Weiterentwicklung und Verwertung erm\u00e4chtigt. &#8211; SmartChance-Produkte Der Kunde erh\u00e4lt hinsichtlich SmartChance-eigener Produkte das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Nutzungsrecht, das Produkt zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen (Lizenz). Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich Umfang und Dauer des Nutzungsrechts sind der einzelvertraglichen Vereinbarung zu entnehmen; bei Kauf von Produkten wird die Lizenz nach Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung von SmartChance GmbH zeitlich unbefristet erteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechtsvermerke zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung und\/oder Ver\u00e4nderung der Produkte. &#8211; Fremdprodukte SmartChance GmbH wird die Endnutzerlizenzen an den Produkten von Drittunternehmen oder Organisationen, die von den Lizenzgebern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, an den Kunden \u00fcbertragen. Die Rechte des Kunden auf Nutzung und eine etwaige Drittvermarktung der Produkte richten sich nach den Endnutzerlizenzen der Lizenzgeber. 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zur\u00fcckbehaltungsrecht Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuz\u00fcglich ggf. anfallender Lieferkosten. F\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von SmartChance GmbH anerkannt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Abtretung der Anspr\u00fcche des Kunden gegen SmartChance GmbH ist ausgeschlossen. 5 Lieferung und Leistung Wurden von SmartChance GmbH Ausf\u00fchrungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage f\u00fcr die Auftragserteilung gemacht worden, verl\u00e4ngern sich die Fristen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung. SmartChance GmbH ist nicht an vereinbarte Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen gebunden, wenn der Kunde nach Auftragserteilung seinen Auftrag \u00e4ndert. Sollen gleichwohl Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen verbindlich sein, bed\u00fcrfen diese einer erneuten Vereinbarung. SmartChance GmbH tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung bis zur \u00dcbergabe des Produkts an den Kunden am Firmensitz der SmartChance GmbH oder, im Falle vereinbarter Anlieferung, bis zur \u00dcbergabe an die Transportperson zur Anlieferung beim Kunden. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Der Kunde verpflichtet sich, SmartChance GmbH innerhalb von zehn Gesch\u00e4ftstagen ab Lieferung schriftlich \u00fcber den Untergang oder die Verschlechterung des Produkts zu informieren. Sofern SmartChance GmbH fortlaufende Leistungen schuldet wie den Online-Zugriff auf Server, Datenbanken und \u00e4hnliche Dienste, gilt eine Verf\u00fcgbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel als vereinbart. Unterbrechungen der Dienste, die nicht von SmartChance GmbH zu vertreten sind (zum Beispiel die Unterbrechung einer von SmartChance GmbH nicht geschuldeten Internet-Anbindung des Kunden) werden nicht zulasten SmartChance GmbH angerechnet. 6 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte SmartChance GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden ist erlaubt, die von SmartChance GmbH gelieferten Produkte zu verarbeiten und\/oder zu ver\u00e4u\u00dfern. Bei Verarbeitung \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde SmartChance GmbH das Eigentum an dem geschaffenen Produkt. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde das Produkt mit anderen, zugekauften und unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten verarbeitet, erwirbt SmartChance GmbH Miteigentum in einem Verh\u00e4ltnis, das dem Wert des Produkts von SmartChance GmbH zum Wert der anderen unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden und verarbeiteten Produkten entspricht. Als Gegenleistung f\u00fcr die Zustimmung zur Ver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde mit Abschluss des Vertrages mit SmartChance GmbH seine (k\u00fcnftige) Forderung gegen seinen (k\u00fcnftigen) Kunden an SmartChance GmbH ab; SmartChance GmbH nimmt die Abtretung an. SmartChance GmbH erm\u00e4chtigt den Kunden, die Forderung bei seinem Kunden im eigenen Namen, jedoch f\u00fcr SmartChance GmbH einzuziehen. Das Recht des Kunden, von SmartChance GmbH eine Herabsetzung dieser Sicherungsrechte zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Vorliegen von Umst\u00e4nden, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgr\u00fcnde m\u00f6glich erscheinen lassen, kann SmartChance GmbH \u2013 unbeschadet sonstiger Rechte \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter (zum Beispiel durch Pf\u00e4ndung) sowie die Besch\u00e4digung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverz\u00fcglich SmartChance GmbH mitzuteilen. 7 Abnahme Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch SmartChance GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird SmartChance GmbH dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen in Textform mitteilen. Der Kunde teilt SmartChance GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche, ab Datum der Fertigstellungsmitteilung, in Textform mit, ob die Leistung abgenommen wird und benennt etwaige festgestellte M\u00e4ngel. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf der einen Woche als erfolgt, es sei denn, der Kunde [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3614","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.8 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - SmartChance GmbH - Smarthomes &amp; IT-Consulting<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.smartchance.de\/?page_id=3614\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - SmartChance GmbH - Smarthomes &amp; IT-Consulting\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die SmartChance GmbH 1 Vertragsgegenstand \u2013 Geltungsbereich SmartChance GmbH, Smarthomes und IT-Consulting Postfach 10 07 03, 76261 Ettlingen (im Folgenden auch &#8220;SmartChance&#8221; genannt) SmartChance GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Smarthome-Installationen sowie IT-Beratungsdienstleistungen und bietet die dazugeh\u00f6rige Infrastruktur an, einschlie\u00dflich aktiver Netzwerkkomponenten (Hard- und Software, im Folgenden auch &#8220;Produkte&#8221; genannt). SmartChance plant individuelle IT-Infrastrukturen, ber\u00e4t Kunden in technischen Angelegenheiten und bietet Betriebsl\u00f6sungen f\u00fcr Daten an. SmartChance liefert, installiert und verwaltet Smarthome-Installationen und IT-Infrastrukturen, einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen aktiven Netzwerkkomponenten (im Folgenden zusammen auch &#8220;Dienstleistungen&#8221; genannt). Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der SmartChance GmbH. Sie gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SmartChance GmbH hat deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SmartChance GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Produkte liefert oder Leistungen ausf\u00fchrt. 2 Angebot und Vertragsschluss \u2013 Angebotsunterlagen Die Produktbestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das von SmartChance GmbH durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch \u00dcbergabe des Produkts angenommen werden kann. Wird vom Kunden eine Dienstleistung bestellt, kann dieses Angebot ebenfalls durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder faktisch durch Leistungserbringung angenommen werden. Durch SmartChance GmbH abgegebene Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in jeglicher Form beh\u00e4lt sich SmartChance GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen, die als &#8220;vertraulich&#8221; bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch SmartChance GmbH. 3 Nutzungsrechte \u2013 Lizenzen SmartChance GmbH ist entweder Rechteinhaber der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Produkte oder ist vom Rechteinhaber zur Weiterver\u00e4u\u00dferung bzw. zur Weiterentwicklung und Verwertung erm\u00e4chtigt. &#8211; SmartChance-Produkte Der Kunde erh\u00e4lt hinsichtlich SmartChance-eigener Produkte das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Nutzungsrecht, das Produkt zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen (Lizenz). Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich Umfang und Dauer des Nutzungsrechts sind der einzelvertraglichen Vereinbarung zu entnehmen; bei Kauf von Produkten wird die Lizenz nach Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung von SmartChance GmbH zeitlich unbefristet erteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechtsvermerke zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung und\/oder Ver\u00e4nderung der Produkte. &#8211; Fremdprodukte SmartChance GmbH wird die Endnutzerlizenzen an den Produkten von Drittunternehmen oder Organisationen, die von den Lizenzgebern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, an den Kunden \u00fcbertragen. Die Rechte des Kunden auf Nutzung und eine etwaige Drittvermarktung der Produkte richten sich nach den Endnutzerlizenzen der Lizenzgeber. 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zur\u00fcckbehaltungsrecht Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuz\u00fcglich ggf. anfallender Lieferkosten. F\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von SmartChance GmbH anerkannt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Abtretung der Anspr\u00fcche des Kunden gegen SmartChance GmbH ist ausgeschlossen. 5 Lieferung und Leistung Wurden von SmartChance GmbH Ausf\u00fchrungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage f\u00fcr die Auftragserteilung gemacht worden, verl\u00e4ngern sich die Fristen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung. SmartChance GmbH ist nicht an vereinbarte Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen gebunden, wenn der Kunde nach Auftragserteilung seinen Auftrag \u00e4ndert. Sollen gleichwohl Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen verbindlich sein, bed\u00fcrfen diese einer erneuten Vereinbarung. SmartChance GmbH tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung bis zur \u00dcbergabe des Produkts an den Kunden am Firmensitz der SmartChance GmbH oder, im Falle vereinbarter Anlieferung, bis zur \u00dcbergabe an die Transportperson zur Anlieferung beim Kunden. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Der Kunde verpflichtet sich, SmartChance GmbH innerhalb von zehn Gesch\u00e4ftstagen ab Lieferung schriftlich \u00fcber den Untergang oder die Verschlechterung des Produkts zu informieren. Sofern SmartChance GmbH fortlaufende Leistungen schuldet wie den Online-Zugriff auf Server, Datenbanken und \u00e4hnliche Dienste, gilt eine Verf\u00fcgbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel als vereinbart. Unterbrechungen der Dienste, die nicht von SmartChance GmbH zu vertreten sind (zum Beispiel die Unterbrechung einer von SmartChance GmbH nicht geschuldeten Internet-Anbindung des Kunden) werden nicht zulasten SmartChance GmbH angerechnet. 6 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte SmartChance GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden ist erlaubt, die von SmartChance GmbH gelieferten Produkte zu verarbeiten und\/oder zu ver\u00e4u\u00dfern. Bei Verarbeitung \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde SmartChance GmbH das Eigentum an dem geschaffenen Produkt. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde das Produkt mit anderen, zugekauften und unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten verarbeitet, erwirbt SmartChance GmbH Miteigentum in einem Verh\u00e4ltnis, das dem Wert des Produkts von SmartChance GmbH zum Wert der anderen unter verl\u00e4ngertem Eigentumsvorbehalt stehenden und verarbeiteten Produkten entspricht. Als Gegenleistung f\u00fcr die Zustimmung zur Ver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde mit Abschluss des Vertrages mit SmartChance GmbH seine (k\u00fcnftige) Forderung gegen seinen (k\u00fcnftigen) Kunden an SmartChance GmbH ab; SmartChance GmbH nimmt die Abtretung an. SmartChance GmbH erm\u00e4chtigt den Kunden, die Forderung bei seinem Kunden im eigenen Namen, jedoch f\u00fcr SmartChance GmbH einzuziehen. Das Recht des Kunden, von SmartChance GmbH eine Herabsetzung dieser Sicherungsrechte zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Vorliegen von Umst\u00e4nden, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgr\u00fcnde m\u00f6glich erscheinen lassen, kann SmartChance GmbH \u2013 unbeschadet sonstiger Rechte \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter (zum Beispiel durch Pf\u00e4ndung) sowie die Besch\u00e4digung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverz\u00fcglich SmartChance GmbH mitzuteilen. 7 Abnahme Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch SmartChance GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird SmartChance GmbH dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen in Textform mitteilen. Der Kunde teilt SmartChance GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche, ab Datum der Fertigstellungsmitteilung, in Textform mit, ob die Leistung abgenommen wird und benennt etwaige festgestellte M\u00e4ngel. 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SmartChance plant individuelle IT-Infrastrukturen, ber\u00e4t Kunden in technischen Angelegenheiten und bietet Betriebsl\u00f6sungen f\u00fcr Daten an. SmartChance liefert, installiert und verwaltet Smarthome-Installationen und IT-Infrastrukturen, einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen aktiven Netzwerkkomponenten (im Folgenden zusammen auch &#8220;Dienstleistungen&#8221; genannt). Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der SmartChance GmbH. Sie gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SmartChance GmbH hat deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SmartChance GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Produkte liefert oder Leistungen ausf\u00fchrt. 2 Angebot und Vertragsschluss \u2013 Angebotsunterlagen Die Produktbestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das von SmartChance GmbH durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch \u00dcbergabe des Produkts angenommen werden kann. Wird vom Kunden eine Dienstleistung bestellt, kann dieses Angebot ebenfalls durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder faktisch durch Leistungserbringung angenommen werden. Durch SmartChance GmbH abgegebene Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in jeglicher Form beh\u00e4lt sich SmartChance GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche Unterlagen, die als &#8220;vertraulich&#8221; bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch SmartChance GmbH. 3 Nutzungsrechte \u2013 Lizenzen SmartChance GmbH ist entweder Rechteinhaber der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Produkte oder ist vom Rechteinhaber zur Weiterver\u00e4u\u00dferung bzw. zur Weiterentwicklung und Verwertung erm\u00e4chtigt. &#8211; SmartChance-Produkte Der Kunde erh\u00e4lt hinsichtlich SmartChance-eigener Produkte das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Nutzungsrecht, das Produkt zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen (Lizenz). Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich Umfang und Dauer des Nutzungsrechts sind der einzelvertraglichen Vereinbarung zu entnehmen; bei Kauf von Produkten wird die Lizenz nach Entrichtung der vereinbarten Verg\u00fctung von SmartChance GmbH zeitlich unbefristet erteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechtsvermerke zu ver\u00e4ndern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung und\/oder Ver\u00e4nderung der Produkte. &#8211; Fremdprodukte SmartChance GmbH wird die Endnutzerlizenzen an den Produkten von Drittunternehmen oder Organisationen, die von den Lizenzgebern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, an den Kunden \u00fcbertragen. Die Rechte des Kunden auf Nutzung und eine etwaige Drittvermarktung der Produkte richten sich nach den Endnutzerlizenzen der Lizenzgeber. 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zur\u00fcckbehaltungsrecht Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuz\u00fcglich ggf. anfallender Lieferkosten. F\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von SmartChance GmbH anerkannt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Die Abtretung der Anspr\u00fcche des Kunden gegen SmartChance GmbH ist ausgeschlossen. 5 Lieferung und Leistung Wurden von SmartChance GmbH Ausf\u00fchrungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage f\u00fcr die Auftragserteilung gemacht worden, verl\u00e4ngern sich die Fristen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, und zwar f\u00fcr die Dauer der Verz\u00f6gerung. SmartChance GmbH ist nicht an vereinbarte Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen gebunden, wenn der Kunde nach Auftragserteilung seinen Auftrag \u00e4ndert. Sollen gleichwohl Ausf\u00fchrungs- oder Fertigstellungsfristen verbindlich sein, bed\u00fcrfen diese einer erneuten Vereinbarung. SmartChance GmbH tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung bis zur \u00dcbergabe des Produkts an den Kunden am Firmensitz der SmartChance GmbH oder, im Falle vereinbarter Anlieferung, bis zur \u00dcbergabe an die Transportperson zur Anlieferung beim Kunden. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Der Kunde verpflichtet sich, SmartChance GmbH innerhalb von zehn Gesch\u00e4ftstagen ab Lieferung schriftlich \u00fcber den Untergang oder die Verschlechterung des Produkts zu informieren. Sofern SmartChance GmbH fortlaufende Leistungen schuldet wie den Online-Zugriff auf Server, Datenbanken und \u00e4hnliche Dienste, gilt eine Verf\u00fcgbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel als vereinbart. Unterbrechungen der Dienste, die nicht von SmartChance GmbH zu vertreten sind (zum Beispiel die Unterbrechung einer von SmartChance GmbH nicht geschuldeten Internet-Anbindung des Kunden) werden nicht zulasten SmartChance GmbH angerechnet. 6 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte SmartChance GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dem Kunden ist erlaubt, die von SmartChance GmbH gelieferten Produkte zu verarbeiten und\/oder zu ver\u00e4u\u00dfern. Bei Verarbeitung \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde SmartChance GmbH das Eigentum an dem geschaffenen Produkt. 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