Mehr Komfort, mehr Sicherheit – mit SmartChance

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die SmartChance GmbH

1 Vertragsgegenstand – Geltungsbereich

SmartChance GmbH, Smarthomes und IT-Consulting

Postfach 10 07 03, 76261 Ettlingen (im Folgenden auch “SmartChance” genannt)

SmartChance GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Smarthome-Installationen sowie IT-Beratungsdienstleistungen und bietet die dazugehörige Infrastruktur an, einschließlich aktiver Netzwerkkomponenten (Hard- und Software, im Folgenden auch “Produkte” genannt). SmartChance plant individuelle IT-Infrastrukturen, berät Kunden in technischen Angelegenheiten und bietet Betriebslösungen für Daten an. SmartChance liefert, installiert und verwaltet Smarthome-Installationen und IT-Infrastrukturen, einschließlich der dazugehörigen aktiven Netzwerkkomponenten (im Folgenden zusammen auch “Dienstleistungen” genannt).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SmartChance GmbH. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SmartChance GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SmartChance GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Produkte liefert oder Leistungen ausführt.

2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

Die Produktbestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das von SmartChance GmbH durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Produkts angenommen werden kann. Wird vom Kunden eine Dienstleistung bestellt, kann dieses Angebot ebenfalls durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder faktisch durch Leistungserbringung angenommen werden. Durch SmartChance GmbH abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in jeglicher Form behält sich SmartChance GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch SmartChance GmbH.

3 Nutzungsrechte – Lizenzen

SmartChance GmbH ist entweder Rechteinhaber der vertragsgegenständlichen Produkte oder ist vom Rechteinhaber zur Weiterveräußerung bzw. zur Weiterentwicklung und Verwertung ermächtigt.

– SmartChance-Produkte

Der Kunde erhält hinsichtlich SmartChance-eigener Produkte das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht, das Produkt zu dem vertraglichen Zweck zu nutzen (Lizenz). Beschränkungen hinsichtlich Umfang und Dauer des Nutzungsrechts sind der einzelvertraglichen Vereinbarung zu entnehmen; bei Kauf von Produkten wird die Lizenz nach Entrichtung der vereinbarten Vergütung von SmartChance GmbH zeitlich unbefristet erteilt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechtsvermerke zu verändern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet keine Berechtigung zur Bearbeitung und/oder Veränderung der Produkte.

– Fremdprodukte

SmartChance GmbH wird die Endnutzerlizenzen an den Produkten von Drittunternehmen oder Organisationen, die von den Lizenzgebern zur Verfügung gestellt werden, an den Kunden übertragen. Die Rechte des Kunden auf Nutzung und eine etwaige Drittvermarktung der Produkte richten sich nach den Endnutzerlizenzen der Lizenzgeber.

4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich ggf. anfallender Lieferkosten.

Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SmartChance GmbH anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen SmartChance GmbH ist ausgeschlossen.

5 Lieferung und Leistung

Wurden von SmartChance GmbH Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich die Fristen in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. SmartChance GmbH ist nicht an vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen gebunden, wenn der Kunde nach Auftragserteilung seinen Auftrag ändert. Sollen gleichwohl Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen verbindlich sein, bedürfen diese einer erneuten Vereinbarung.

SmartChance GmbH trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe des Produkts an den Kunden am Firmensitz der SmartChance GmbH oder, im Falle vereinbarter Anlieferung, bis zur Übergabe an die Transportperson zur Anlieferung beim Kunden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Der Kunde verpflichtet sich, SmartChance GmbH innerhalb von zehn Geschäftstagen ab Lieferung schriftlich über den Untergang oder die Verschlechterung des Produkts zu informieren.

Sofern SmartChance GmbH fortlaufende Leistungen schuldet wie den Online-Zugriff auf Server, Datenbanken und ähnliche Dienste, gilt eine Verfügbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel als vereinbart. Unterbrechungen der Dienste, die nicht von SmartChance GmbH zu vertreten sind (zum Beispiel die Unterbrechung einer von SmartChance GmbH nicht geschuldeten Internet-Anbindung des Kunden) werden nicht zulasten SmartChance GmbH angerechnet.

6 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

SmartChance GmbH behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

Dem Kunden ist erlaubt, die von SmartChance GmbH gelieferten Produkte zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Bei Verarbeitung überträgt der Kunde SmartChance GmbH das Eigentum an dem geschaffenen Produkt. Für den Fall, dass der Kunde das Produkt mit anderen, zugekauften und unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten verarbeitet, erwirbt SmartChance GmbH Miteigentum in einem Verhältnis, das dem Wert des Produkts von SmartChance GmbH zum Wert der anderen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden und verarbeiteten Produkten entspricht. Als Gegenleistung für die Zustimmung zur Veräußerung tritt der Kunde mit Abschluss des Vertrages mit SmartChance GmbH seine (künftige) Forderung gegen seinen (künftigen) Kunden an SmartChance GmbH ab; SmartChance GmbH nimmt die Abtretung an. SmartChance GmbH ermächtigt den Kunden, die Forderung bei seinem Kunden im eigenen Namen, jedoch für SmartChance GmbH einzuziehen.

Das Recht des Kunden, von SmartChance GmbH eine Herabsetzung dieser Sicherungsrechte zu verlangen, bleibt unberührt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Vorliegen von Umständen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe möglich erscheinen lassen, kann SmartChance GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter (zum Beispiel durch Pfändung) sowie die Beschädigung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverzüglich SmartChance GmbH mitzuteilen.

7 Abnahme

Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch SmartChance GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird SmartChance GmbH dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen in Textform mitteilen. Der Kunde teilt SmartChance GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche, ab Datum der Fertigstellungsmitteilung, in Textform mit, ob die Leistung abgenommen wird und benennt etwaige festgestellte Mängel. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf der einen Woche als erfolgt, es sei denn, der Kunde verweigert die Abnahme, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

8 Mängelhaftung

SmartChance GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Gewähr dafür, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den vertraglichen Vorgaben entsprechen, nicht mit Mängeln behaftet sind und sich zur gewöhnlichen Verwendung eignen.

Die Gewährleistung für ein Softwareprogramm umfasst die Funktion des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung mit im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen. Wenn ein Programm ohne Vereinbarung ausdrücklicher Spezifikationen geliefert wird, übernimmt SmartChance GmbH nur die Gewährleistung, dass die Programminformationen das Programm richtig beschreiben und dass das Programm entsprechend der Programminformationen verwendet werden kann. Weiter gewährleistet SmartChance GmbH bei eigens erstellter Software, dass die Software bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und keine erheblichen Mängel aufweist. SmartChance GmbH gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Behebung aller Programmfehler.

Mangelansprüche des Kunden entstehen ab Lieferung (Kaufvertrag/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag).

Der Kunde hat auftretende Mängel genau zu beschreiben und gegenüber SmartChance GmbH anzuzeigen. Mängel an der Ware sind stets aussagekräftig zu dokumentieren, bei Mängeln an Software sind insbesondere angezeigte Fehlermeldungen zu dokumentieren und SmartChance GmbH mitzuteilen. Der Kunde wird SmartChance GmbH bei der Mängelbeseitigung unterstützen.

SmartChance GmbH ist nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung berechtigt. SmartChance GmbH ist zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Kunden oder von SmartChance GmbH berechtigt. Auf Verlangen von SmartChance GmbH ist das beanstandete Produkt an SmartChance GmbH zurückzusenden. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern; das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

Sofern der Kunde von SmartChance GmbH Produkte erwirbt, für die der Hersteller oder Vertreiber Serviceleistungen wie Hotlines o.ä. anbietet, ist der Kunde verpflichtet, bei Problemen zunächst diese Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Entsprechendes gilt für den Fall des Bestehens besonderer Gewährleistungsrechte (zum Beispiel Werksgarantien) der Hersteller oder Vertreiber.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung (Kaufvertrag/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag).

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von SmartChance GmbH das gelieferte Produkt bzw. Teile davon selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.

Vor Durchführung von Mangelbeseitigungsleistungen ist der Kunde dafür verantwortlich, alle nicht von SmartChance GmbH eingebauten Komponenten und Produkte zu entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen.

9 Haftung

SmartChance GmbH haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von SmartChance GmbH auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SmartChance GmbH nicht. SmartChance GmbH haftet für Beratungsleistungen nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betrifft.

Der Kunde ist verpflichtet, durch regelmäßige, mindestens wöchentliche Datensicherung einer ungewollten Veränderung seiner Daten oder deren Verlust vorzubeugen. Er hat insbesondere vor jedem Eingriff in sein bestehendes Hard- und Softwaresystem die ihm nach dem neuesten Stand der Technik möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherung und zum Schutz vor ungewollter Datenänderung oder Datenverlust vorzunehmen. Unterlässt der Kunde diese Maßnahmen, haftet SmartChance GmbH lediglich beschränkt in Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der geänderten oder verlorenen Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung.

Von den Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen unberührt bleibt die Haftung von SmartChance GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund schuldhafter und für sonstige Schäden aufgrund mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Einer Pflichtverletzung und einem Verschulden von SmartChance GmbH stehen solche der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

10 Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde SmartChance GmbH gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

11 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche Umstände, die sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrags erhalten, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und die erlangten Informationen ausschließlich im Rahmen und zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verwenden. Ausgenommen von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung sind solche Umstände, die öffentlich bekannt sind oder werden. Die Vertragspartner dürfen Vertragsinhalte Mitarbeitern und/oder sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit es zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.

12 Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Kaufrechts.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.